Bisher wird das Berufsbildungsverfahren ausschließlich über die Beiträge der Arbeitgeber finanziert, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen. Die Höhe der Beiträge orientiert sich dabei an der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer. Baubetriebe, die keine gewerblichen Arbeitnehmer (Solo-Selbständige) beschäftigen, aber zukünftig auch von gut ausgebildeten Fachkräften profitieren, waren bisher an der Finanzierung nicht beteiligt.
Daher haben die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft beschlossen, diese Solo-Selbständigen zukünftig an der branchenweiten Finanzierung der Berufsausbildung zu beteiligen. Mit Wirkung zum 01.04.2015 werden daher auch diese Betriebe mit einem jährlichen Festbeitrag von 900,00 € zur Finanzierung herangezogen. Die erstmalige Erhebung erfolgt im Jahr 2015 für den Zeitraum April bis September in Höhe von 450,00 €. Der Beitrag ist bis zum 20.11.2015 zu zahlen.
Für Betriebe mit einem wechselnden Arbeitnehmerbestand prüft SOKA-Bau zum jeweiligen Fälligkeitstag, ob der aus der Bruttolohnsumme zu berechnende Beitragsanteil zur Berufsbildung mindestens 900,00 € pro Jahr beträgt. Ist dies nicht der Fall, wird der entsprechende Differenzbetrag angefordert.
Alle betroffenen Betriebe werden rechtzeitig über ihre Beitragsverpflichtung informiert und zur Zahlung aufgefordert.
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